Geschichte des Studienseminars


Entstehung und Entwicklung der Stiftung: 

Das Studienseminar Neuburg a. d. Donau geht auf eine Präbende zurück, die Herzog Philipp Ludwig (1569 - 1614) stiftete. Sie hatte den Zweck, armen Landeskindern des Herzogtums Pfalz-Neuburg den Besuch der lateinischen Schule zu ermöglichen. Im Zuge der Gegenreformation wurde im Jahre 1616 die Präbende den Patres der Gesellschaft Jesu übergeben, denen sowohl die Seelsorge als auch der Unterricht und die Erziehung der Jugend anvertraut war. 


 

Auf Anregung des Jesuitenpaters Rektor Anton Welser stiftete Herzog Wolfgang Wilhelm von Neuburg 1638 das „Studienseminar". Hauptzweck des Seminars war die Heranbildung von Seelsorgern, daneben auch von weltlichen Beamten. Das Seminar erhielt einen Teil der Einkünfte des in der Reformationszeit aufgehobenen Klosters der Benediktinerinnen in Bergen. 

Wolfgang Wilhelms Sohn, Herzog Philipp Wilhelm, bestätigte 1664 in einem Fundationsbrief das Seminar. In der Urkunde überließ der Herzog „die Verwaltung und Regierung dieses Seminarii und des einverleibten Klosters Bergen mit allen Gründen, Gütern und Einkünften, Rechten und Zugehörigen"  dem Pater Rektor des Neuburger Jesuiterkollegs und ließ dies durch eine Confirmationsbulle des Papstes Clemens X. vom 22.12.1674 bestätigen. Kaiser Karl VI. bestätigte das Studienseminar 1737 als „milde Stiftung". 

Nach Auflösung des Jesuitenordens kamen 1774 das Seminar und die Stiftung unter staatliche Verwaltung; auch der Seminardirektor wurde vom Kurfürsten bestellt, nachdem schon seit 1771 dem Pater Rektor die Verwaltung des Stiftungsvermögens durch den Kurfürsten Karl Theodor entzogen worden war. Seminarfonds - Administration und Studienseminardirektor wurden getrennt und beide Stellen als gleich geordnet erklärt. 

Es folgten Jahrzehnte großer Erschütterungen, die die Stiftung in ihrem Bestand bedrohten. Die königliche Entschließung vom 20.07.1806 formulierte den Seminarzweck neu, nämlich dass das Studienseminar den Hauptzweck habe, „dürftigen und fähigen Jünglingen, die auf solchen Schulen studieren, den Unterhalt zu erleichtern und für ihre sittliche Bildung zu sorgen". 


 

 

Auf Betreiben des Seminardirektors Karl Resch zogen im Jahre 1816 Seminar und Gymnasium in das ehemalige Ursulinenkloster, dessen Gebäude die Stiftung zum Teil erwarb. Das Seminar entwickelte sich im 19. Jahrhundert zum größten staatlich verwalteten Studienseminar Bayerns. Im Jahre 1876 wurden Stiftungsverwaltung und Seminarleitung wieder vereinigt. Dem katholischen Charakter der Stiftung entsprechend, wurden mit wenigen Ausnahmen nur katholische Priester als Direktoren eingesetzt. Das Studienseminar wurde 1937 als "Deutsches Schulheim" in das damalige Erziehungssystem eingefügt und in Personalunion mit dem Gymnasium geführt. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges und in der ersten Zeit danach wurde das Seminargebäude als Kaserne, Lazarett und Flüchtlingslager zweckentfremdet. 


Im Januar 1946 kehrten die ersten Zöglinge in das Studienseminar, das wieder vom Gymnasium getrennt war, zurück. Die Zahl der Seminaristen steigerte sich bis auf 221 im Schuljahr 1957/58. Im Jahre 1957 eröffnete die Stiftung das Jakob-Balde-Haus in München als Studentenheim und 1980 nahm sie die Fachakademie für Gemeindepastoral der Diözese Augsburg in ihre Neuburger Seminargebäude auf. Ihre Studierenden wohnen in Seminargemeinschaften. Zum 31.08.2008 wurde diese Einrichtung von der Diözese Augsburg aufgelöst.   

Im Jahre 1987 eröffnete die Stiftung einen Kinderhort und 1990 ein Tagesheim für Schüler/innen an weiterführenden Schulen. Mit dem Abitur 1990 hatten die letzten internen Gymnasiasten das Haus verlassen. 

Die Stiftung stand bisher unter staatlicher Verwaltung. Auch die Satzungsänderung von 1997 hat die staatliche Verwaltung beibehalten. Der Landtag hat mit Beschluss vom 08.02.2006 die Staatsregierung beauftragt, zu prüfen, ob staatlich verwaltete Stiftungen aus der staatlichen Verwaltung entlassen werden können. Da die Aufgabenwahrnehmung einer staatlichen Verwaltung nicht mehr bedarf, wurde die Stiftung mit der Satzung vom 01.09.2006 aus der staatlichen Verwaltung entlassen und eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Neuburg an der Donau. Mit Genehmigung der Regierung von Oberbayern vom 27.06.2013 trat eine geänderte Satzung in Kraft. Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Stiftungskuratorium.  

Interessante Links: 

Kaps, Wolfgang (2013), Neuburg an der Donau: Vom Ursulinenkloster zum Studienseminar und Gymnasium

Im Rahmen der Außenrenovierung der Studienkirche St. Ursula wurde auch die Turmspitze repariert. Dabei wurden 2 Schriftrollen gefunden, die von früheren Renovierungen stammen - hier die Originale als Abdruck: